Förderung und Finanzierung

Die Investition in eine energieerzeugende Anlage wird in folgenden Punkten vom Gesetzgeber unterstützt:

  • günstige Finanzierung bei der KFW-Bank
  • Einspeisevergütung (Einspeisetarife für bis zu 20 Jahre)
  • Zuschuss bei Eigenverbrauch von Strom
  • Abschreibungsmöglichkeiten (AfA: linear oder degressiv)
  • Bildung einer Ansparabschreibung (Investitionsabzugsbetrag)

Die Vorraussetzungen zur Aufteilung von Windkraft- und Photovoltaik-Parks in meherere Eigentumseinheiten (Teileigentum) sollten durch ihren Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater geprüft und definiert werden (sofern größere Summen als Investitionsabzugsbetrag gebildet werden sollen).

Unser Ziel: Die Konzeption von Anlagen, die sich allein aus den Erträgen finanzieren und tilgen lassen. Die steuerlichen Effekte sollten aus unserer Sicht lediglich eine Verbesserung der Renditen erbringen. Ansonsten werden die Finanzierung- und Tilgungsraten in einkommensschwachen Jahren zu Unterdeckungen und Nachschusspflichten führen.

IB Vossieck stimmt die Vorgehensweise individuell auf Sie ab, unterstützt Sie bei Bedarf in Finanzierungsangelegenheiten und stellt die relevanten Unterlagen -auch zur Vorprüfung der Finanzierung- zur Verfügung.

Investiert man in eine Solaranlage wird man direkt zum Unternehmer. Viele Entscheidungen müssen getroffen werden und die Finanzierung geklärt sein.

Unsere Finanzexperten erstellen mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan, der wirtschaftlich sinnvoll und ökologisch ist und stimmen ihn auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ab. Es werden mehrere Vorschläge vorgelegt und gemeinsam wichtige Fragen besprochen. Wir stellen Vor- und Nachteile verschiedener Modelle dar, Sie entscheiden ob Mietkauf, Photovoltaikleasing oder die Errichtung einer eigenen Photovoltaik-Anlage Ihre Kernanforderungen erfüllen.
finanziert werden kann mit:

  • konventionelle Finanzierung bei der KfW-Bank
  • Öko-Kredit (günstiger als normale Kredite aber an bestimmte Vorgaben geknüpft)
  • Leasing (Geber überlässt Nehmer das Objekt)
  • Contracting

Wer in Photovoltaik investiert, dem wird schnell klar, dass es nötig ist, die Investition mit einer Versicherung gegen Schäden zu schützen. Ein unvorhersehbarer Schaden an ihrer Photovoltaikanlage, kann die ganze Finanzierung oder Renditerechnung auf den Kopf stellen.
versichert werden können:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Wasser-, Öl oder Schmiermittelmangel
  • Sturm-, Frost oder Eisgang

Auch der sogenannte innere Betriebsschaden (Maschinenbruch) kann versichert werden. Somit wird der Getriebeschaden einer Windenergieanlage oder der beschädigte Motor einer Biogasanlage ein Fall für den Versicherer.
WIR BIETEN:

  • Vorschläge möglicher Fördermittel
  • verbindliche Angebote (Turn-Key)
  • EPC-Lösungen
  • Consulting
  • technische Finanzierungsunterlagen

IB Vossieck stimmt die Vorgehensweise individuell auf Sie ab, unterstützt Sie bei Bedarf in Finanzierungsangelegenheiten und stellt die relvanten Unterlagen – auch zur Vorprüfung der Finanzierung – zur Verfügung.